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   OLG Saarbrücken, 01.12.2011 - 8 U 450/10 - 121, 8 U 450/10   

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https://dejure.org/2011,931
OLG Saarbrücken, 01.12.2011 - 8 U 450/10 - 121, 8 U 450/10 (https://dejure.org/2011,931)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 01.12.2011 - 8 U 450/10 - 121, 8 U 450/10 (https://dejure.org/2011,931)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 01. Dezember 2011 - 8 U 450/10 - 121, 8 U 450/10 (https://dejure.org/2011,931)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 434 Abs 1 S 2 Nr 2 BGB, § 437 Nr 2 Alt 2 BGB
    Grundstückskaufvertrag: Konkludente Beschaffenheitsvereinbarung über die Größe einer Wohnung

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 434; BGB § 437
    Wohnflächenabweichung von 9,11 Prozent kann Sachmangel einer Wohnung begründen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine die Grundfläche einer Wohnung betreffenden Beschaffenheitsvereinbarung beim Grundstückskaufvertrag; Erstattung eines Minderungsbetrages im Falle der Abweichung der tatsächlichen von der vertraglich geschuldeten Wohnfläche; Voraussetzungen für die ...

  • ra.de
  • RA Kotz

    Wohnflächenabweichung bei Eigentumswohnungskauf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 434; BGB § 437
    Rechte des Käufers einer Eigentumswohnung bei Abweichung der vereinbarten von der tatsächlichen Wohnfläche

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen einer Beschaffenheitsvereinbarung bzgl. Wohnfläche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (3)

  • ibr-online (Entscheidungsanmerkung)

    Zu geringe Wohnfläche: Im Kauf- und Werkvertragsrecht immer ein Mangel!

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Minderung bei zu geringer Wohnfläche: Auch bei weniger als 10% Abweichung! (IMR 2012, 76)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Gewährleistungsausschluss für vereinbarte Beschaffenheit! (IMR 2012, 1092)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.07.1997 - V ZR 246/96

    Begriff der Wohnfläche; Minderung der Vergütung wegen Abweichung von der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.12.2011 - 8 U 450/10
    Ausreichend ist nämlich auch die einseitige Vorstellung einer Vertragspartei, wenn der Erklärungsempfänger den wirklichen Willen des Erklärenden erkennt und in Kenntnis dieses Willens den Vertrag abschließt (BGH NJW 2004, 2156, 2157; NJW 1997, 2874, 2875).

    Darauf, dass die Beklagte sich diesen Willen der Kläger zu eigen macht, kommt es nicht an (BGH NJW 1997, 2874, 2875).

    Im Übrigen hat der BGH zu § 459 BGB a. F. lediglich ausgeführt (vgl. z. B. NJW 1997, 2874, 2875), dass bei einer Wohnflächenabweichung jedenfalls bei Überschreitung der 10 %-Schwelle ein Mangel vorliegt, was nicht ausschließt, dass ein solcher auch schon vorher angenommen werden kann.

  • BGH, 08.01.2004 - VII ZR 181/02

    Haftung des Bauträgers bei zu geringer Wohnfläche; Zurechnung der Kenntnis eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.12.2011 - 8 U 450/10
    Ausreichend ist nämlich auch die einseitige Vorstellung einer Vertragspartei, wenn der Erklärungsempfänger den wirklichen Willen des Erklärenden erkennt und in Kenntnis dieses Willens den Vertrag abschließt (BGH NJW 2004, 2156, 2157; NJW 1997, 2874, 2875).

    Bei der Wohnfläche einer zu erwerbenden Wohnung handelt es sich aus Sicht des Käufers um ein zentrales Beschaffenheitsmerkmal des Objekts, denn diese Angabe ist für den Verkehrswert der Wohnung, die Finanzierung, ihre künftige Wertentwicklung, ihre Vermietbarkeit und die Höhe der erzielbaren Miete von entscheidender Bedeutung (BGH NJW 2004, 2156, 2157; NJW 2001, 436, 437/438).

  • BGH, 29.11.2006 - VIII ZR 92/06

    Begriff der Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache; Haftung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.12.2011 - 8 U 450/10
    Eine nach beiden Seiten interessengerechte Auslegung ergibt daher, wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, dass sich der Haftungsausschluss nur auf Mängel nach § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB bzw. § 633 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 BGB bezieht, nicht aber auf eine vertraglich vereinbarte Beschaffenheit (BGH NJW 2007, 1346 ff. Tz. 31, zit. nach juris).
  • BGH, 13.12.2004 - II ZR 17/03

    Ansprüche eines Vereinsmitglieds auf Freistellung von der Haftung gegenüber

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.12.2011 - 8 U 450/10
    Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich grobem Maße verletzt worden ist und dasjenige unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen, wobei auch subjektive, in der Person des Handelnden begründete Umstände zu berücksichtigen sind (BGH NJW 2005, 981 f. Tz. 16 m. w. N., zit. nach juris).
  • OLG München, 07.05.2009 - 8 U 4374/08

    Vertrag über die Durchführung einer Entenjagd: Beweislastverteilung im Streit um

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.12.2011 - 8 U 450/10
    Hiervon kann jedenfalls dann ausgegangen werden, wenn der Notar bei einem zu beurkundenden Vertrag eine Vertragsbestimmung in einer bestimmten Weise erläutert hat (BGH NJW-RR 2010, 64 f. Tz. 10, zit. nach juris).
  • BGH, 29.05.2008 - III ZR 330/07

    Zur Wirksamkeit einer Lastschriftklausel in formularmäßigen Mitgliedsverträgen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.12.2011 - 8 U 450/10
    Danach sind Allgemeine Geschäftsbedingungen nach ihrem objektiven Inhalt, ausgehend von den Interessen, Vorstellungen und Verständnismöglichkeiten eines rechtlich nicht vorgebildeten Durchschnittskunden einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Kreise verstanden werden (st.Rspr.; vgl. BGH WM 2009, 1180 ff. Tz. 21; WM 2008, 1391 ff. Tz. 19 m.w.N., jeweils zit. nach juris).
  • BGH, 07.09.2000 - VII ZR 443/99

    Prospekthaftung bei Erwerb im Bauträgermodell

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.12.2011 - 8 U 450/10
    Bei der Wohnfläche einer zu erwerbenden Wohnung handelt es sich aus Sicht des Käufers um ein zentrales Beschaffenheitsmerkmal des Objekts, denn diese Angabe ist für den Verkehrswert der Wohnung, die Finanzierung, ihre künftige Wertentwicklung, ihre Vermietbarkeit und die Höhe der erzielbaren Miete von entscheidender Bedeutung (BGH NJW 2004, 2156, 2157; NJW 2001, 436, 437/438).
  • BGH, 28.04.2009 - XI ZR 86/08

    Reichweite des Sicherungszwecks einer Bürgschaft für eine durch Verwaltungsakt

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.12.2011 - 8 U 450/10
    Danach sind Allgemeine Geschäftsbedingungen nach ihrem objektiven Inhalt, ausgehend von den Interessen, Vorstellungen und Verständnismöglichkeiten eines rechtlich nicht vorgebildeten Durchschnittskunden einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Kreise verstanden werden (st.Rspr.; vgl. BGH WM 2009, 1180 ff. Tz. 21; WM 2008, 1391 ff. Tz. 19 m.w.N., jeweils zit. nach juris).
  • OLG Hamm, 27.02.2001 - 15 W 17/01

    Sondereigentum an Garage - Zugang zu unbebauter Grundstücksfläche

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.12.2011 - 8 U 450/10
    Hierfür spricht bereits, dass die Beklagte gewerblich als Bauträger tätig ist und der Vertrag Klauseln enthält, die typischerweise in Bauträgerverträgen verwendet werden (BGH NJW-RR 2002, 12 f. Rn. 29 m. w. N., zit. nach juris).
  • OLG Köln, 10.09.2015 - 19 U 49/15

    Rechte des Käufers eines Mehrfamilienhauses wegen Abweichung der Wohn- und

    Anders als in dem klägerseits zitierten Fall des Oberlandesgerichts Saarbrücken, Urteil vom 01.12.2011, 8 U 450/10, hat die Klägerin hier nicht durch Nachfrage eine konkrete Wohnflächenberechnung unter Vorgabe der Berechnungsart angefordert und mithin nicht zum Ausdruck gebracht, dass es ihr gerade auf die Wohn- bzw. Nutzfläche der zu erwerbenden Immobilie ankommt.
  • OLG Brandenburg, 04.07.2012 - 4 U 182/11

    Abtretung einer Grundschuld: Zulässigkeit von Einwendungen aus dem

    Die "Erheblichkeitsschwelle" von 10 % hat dabei die Funktion, eine geringfügige Abweichung von einem "Fehler" i.S.d. § 633 BGB abzugrenzen, vor allem wenn die Wohnflächenangabe im Vertrag mit einem "ca."-Zusatz versehen ist (so in der der Entscheidung BGH NJW 1997, 2874 (2875) zugrundeliegenden Fallkonstellation ebenso wie in der - diese zitierenden - Entscheidung des KG vom 26.11.1999 - 18 U 6271/98 - Rn. 20, zit. nach Juris, in der sich übrigens die geringere Gesamtquadratmeterzahl einer Dachgeschosswohnung erst nach einer Nachmessung unter Zugrundelegung der II. Berechnungsverordnung herausstellte; die von den Klägern gleichfalls herangezogene Entscheidung des OLG Saarbücken vom 01.12.2011 - 8 U 450/10, setzt sich - Rn. 27 ff, zit nach Juris, damit auseinander, ob ein Sachmangel i.S.v. § 459 Abs. 1 S. 2 BGB a.F. auch bei einer Abweichung von weniger als 10 % angenommen werden kann).
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